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Ausschlussfristen
im Rechtsschutz
Begriff der Ausschlussfrist
Im Allgemeinen unterliegt
bei einer Ausschlussfrist die Geltendmachung eines Rechts einer besonderen
zeitlichen Begrenzung. Die Rechte können
nur innerhalb bestimmter gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Fristen,
so genannter Ausschlussfristen, ausgeübt werden, d. h. das
Ausübungsrecht endet mit dem Fristablauf.
Ausschlussfristen im Prozessverfahren
Ausschlussfristen
sind im Prozessverfahren von Amts wegen als so genannte rechtsvernichtende
Einwendung zu beachten. -Rechtsvernichtend- bedeutet,
nach Ablauf der Ausschlussfrist gibt es das Recht nicht mehr. -Einwendung-
bedeutet, dass die Ausschlussfrist vom erkennenden Gericht auch dann
zu beachten ist wenn sich der Prozessgegner nicht auf den Fristablauf
beruft. Die ARB enthalten an den verschiedensten Stellen Ausschlussfristen.
Die Ausschlussfrist läuft in jedem Fall. Für den Beginn der
Ausschlussfrist kommt es nicht auf die Kenntnis des Versicherungsnehmers
vom Versicherungsfall an. Von der Ausschlussfrist zu unterscheiden ist
die Verjährung von Ansprüchen .
Während bei der Verjährung der Anspruch als solcher bestehen bleibt
kann bei der Ausschlussfrist das Recht nur innerhalb einer Frist ausgeübt
werden. |