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Doppelversicherung bei der Rechtsschutzversicherung
Eine Doppelversicherung besteht, wenn ein Versicherungsnehmer ein und die selbe Gefahr bei mehreren Versicherungsgesellschaften versichert hat und die Versicherungssummen zusammengezogen den Versicherungswert übersteigen. Eine Doppelversicherung ist verboten. Bei einer in betrügerischer Absicht geschlossenen Doppelversicherung ist jeder der so abgeschlossenen Verträge gemäß § 59 VVG ungültig. Zur Abwicklung einer bestehenden Doppelversicherung gibt es neben der gesetzlichen Regelung eine Vereinbarung der Versicherungswirtschaft welche zunächst vorgeht. Die Richtlinien beurteilen die Frage nach dem älteren Vertrag ausschließlich nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Kommt es auf Grund einer Heirat oder der Eintragung und somit Einbeziehung eines nichtehelichen Lebenspartners in den Rechtsschutzversicherung Vertrag zu einer Doppelversicherung , so ist nach den Richtlinien dem Vertrag welcher umfassenderen Versicherungsschutz bietet der Vorzug zu geben. Verweigert der Versicherungsnehmer die Anwendung der Richtlinien zur Beseitigung der Doppelversicherung, sind die Verträge nach den gesetzlichen Bestimmungen wie folgend beschrieben abzuwickeln. War dem Versicherungsnehmer danach bei Abschluss des die Doppelversicherung auslösenden Vertrages nicht bekannt, dass dadurch eine Doppelversicherung entsteht oder ist die Doppelversicherung dadurch entstanden, dass nach dem Abschluss der Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist, so kann der Versicherungsnehmer verlangen dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Nach einer Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahre 2001 fehlt einer Deckungsklage gegen einen Rechtsschutzversicherer das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die zweite Rechtsschutzversicherung des Klägers diesem bereits Versicherungsschutz zugesagt hat. |
| Vergleich mach Reich . .... vergleichen hier direkt Ihre Rechtsschutzversicherung im Vergleich. Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht teuer sein. Sie können diese individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen und je nach Gesellschaften Ihren passenden Rechtsschutztarif abschließen. |