HOME Rechtsschutz Lexikon
Rechtsschutz Stichwörter Abtretung Baurisikoausschluss Deckungsklage
Rechtsschutz Erfolgsaussichten
Rechtsschutz Fahrer
Rechtsschutz Handelsvertreter
Rechtsschutz Kautionszahlung
Mahnverfahren Nachhaftung Obliegenheiten
nach Rechtsschutzfall Privat Berufs Verkehrsrechtsschutz für Selbständige Privat
Berufs Verkehrsrechtsschutz Rechtsanwaltsgebühren Sachverständigenkosten Teilklage
|
Familien-Rechtsschutz
Der Vertragsumfang bezieht bei der Familien Rechtsschutzversicherung sich auf folgende Leistungsbereiche: Den Schadensersatz-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz, den Straf-Rechtsschutz, den Sozialgerichts-Rechtsschutz, den Beratungs-Rechtsschutz und den Steuer-Rechtsschutz. Der § 25 Abs. 3 ARB 94 gibt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit den Versicherungsschutz auch um die Punkte Vertragsrechtsschutz und Eigentumsrechtsschutz zu erweitern. Versichert sind sowohl der private als auch der berufliche Lebensbereich, wobei der gesamte Verkehrssektor vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Meistens wird deshalb vom Versicherer das Paket "Familienrechtsschutz" angeboten. Versicherungsschutz wird nicht nur dem Versicherungsnehmer gewährt. Es sind automatisch folgende Personen mitversichert, (sofern es sich nicht um eine Singlepolice handelt): der Ehegatte , die minderjährigen Kinder sowie die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Voraussetzung für den Status als Mitversicherte Person bei den volljährigen Kindern ist es jedoch, dass sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Somit endet die Mitversicherung der Kinder, sobald sie volljährig und verheiratet sind oder die Schul- oder Berufsausbildung abgeschlossen haben und eigenes Geld verdienen. Die Mitversicherung bleibt bestehen, wenn der Zivildienst, der Wehrdienst oder ein freiwillig soziales Jahr abgeleistet werden, sofern sie nicht älter als 25. Jahre und unverheiratet sind. Auch die Wartezeit bis zur Aufnahme einer Berufsausbildung unterliegt dem Versicherungsschutz.Über eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAV) genehmigte Klausel, versichern die meisten Rechtsschutzversicherer auch den nicht ehelichen Lebenspartner des Versicherungsnehmers sofern dieser in der Police namentlich benannt wird, wodurch dieser dem Ehegatten gleichgestellt wird. |
| Vergleich mach Reich . .... vergleichen hier direkt Ihre Rechtsschutzversicherung im Vergleich. Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht teuer sein. Sie können diese individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen und je nach Gesellschaften Ihren passenden Rechtsschutztarif abschließen. |