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Gerichtskosten RechtsschutzversicherungGerichtskosten sind die von der jeweiligen Prozesspartei im Zivil-, Verwaltungs-, Finanz-, Sozial- und Strafprozess nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes zu tragenden Kosten. Sie sind öffentliche Abgaben für die Tätigkeit der Gerichte und sind gemäß § 5 ARB 2000/94 von dem Rechtsschutzversicherer bei der Rechtsschutzdeckung zu übernehmen. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist die Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses Voraussetzung der Klageerhebung. Bei der anwaltlichen Vertretung wird die Höhe des zu zahlenden Zuschusses grundsätzlich von dem Rechtsanwalt bei der Klageerhebung beglichen. Der Versicherungsnehmer hat gegen die Rechtsschutzversicherung einen Anspruch auf Freistellung von der Zahlung des Vorschusses. Eine endgültige Kostenfestsetzung erfolgt in der im Urteil enthaltenen Kostenentscheidung des Gerichts. Die Höhe der Gerichtsgebühren richtet sich in bürgerlich-rechtlichen Prozessen nach dem Wert des Streitgegenstandes. Steht dieser nicht durch einen festen Wert fest was wird derStreitwert durch eine Entscheidung des Gerichts festgesetzt. Gerichtsgebühren, Auslagen des Gerichts, Auslagenpauschalen für die Übersendung der Prozessakten an den Rechtsanwalt, die Kosten eines medizinischen Gutachtens im Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers sind bei der Erteilung der Rechtsschutzdeckung von dem Rechtsschutzversicherer zu übernehmen. |
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