HOME
Rechtsschutz Lexikon
Kontakt
AGB
Rechtsschutz
Stichwörter
Abtretung
Anfechtung
Anpassungsklausel
Arbeitsrechtsschutz
Ausschlussfristen
Baurisikoausschluss
Beginn Rechtsschutz
Beratung Rechtsschutz
Bußgeldverfahren
Deckungsklage
Rechtsschutz
Deckungszusage
Disziplinar Rechtsschutz
Dolmetscher
Doppelversicherung
Erfolgsaussichten
Rechtsschutz
Ermittlungsverfahren
Fahrer
Rechtsschutz
Fahrererlaubnis
Familien Rechtsschutz
Firmenrechtsschutz
Forderungsübergang
Führerscheinklausel
Gerichtskosten
Gewinnzusagen
Handelsvertreter
Rechtsschutz
Honorarvereinbarung
Kautionszahlung
Kostenerstattung Einzelfälle
Kostentragung
Kündigung
Rechtsschutzversicherung
Kulanz
Landwirtschafts Rechtsschutz
Leistungsarten
Rechtsschutz
Leistungsumfang
Rechtsschutz
Mahnverfahren
Manager Rechtsschutz
Mieterrechtsschutz
Mitversicherung
Mutwilligkeit
Nachhaftung
Nebenklage
Nebenkosten
Nichteheliche
Obliegenheiten
nach Rechtsschutzfall
Obliegenheiten
Rechtsschutz
Obliegenheiten
vor Rechtsschutzfall
Opferentschaedigung
Ordnungswidrigkeiten
Rechtsschutz
Privat
Berufs Verkehrsrechtsschutz für Selbständige
Privat
Berufs Verkehrsrechtsschutz
Privatrechtsschutz
Selbständige
Privat und Berufsrechtsschutz
Rechtsanwaltsgebühren
Rechtswanwaltswahl
Rechtsanwaltswechsel
Rechtsschutz Aufhebungsvertrag
Rechtsschutz im Ausland
Rechtsschutzbedingungen
Rechtsschutzbedingungen
2000
Rechtsschutzfall
Rechtsschutzversicherung
Risikoausschluß
Rückforderungsanspruch
Rücktritt
Rechtsschutzversicherung
Sachverständigenkosten
Schadensersatz Rechtsschutz
Schiedsgutachten
Selbstbeteiligung
Sorgeleistungen
Sozialgerichts Rechtsschutz
Steuer Rechtsschutz
Stichentscheid
Teilklage
Telefonische Rechtsberatung
Vereinsrechtsschutz
Vergleich Rechtsschutz
Verjährung
Verkehrsrechtsschutz
Versicherungsfall
Versicherungsschein
Versicherungssumme
Vertrags Rechtsschutz
vorläufige
Deckung
Wartezeit
Widerspruch
Zeugenentschädigung
Versicherungsvergleich
|
Handelsvertreterrechtsschutz
Ein Handelsvertreter
ist ein selbstständiger Gewerbetreibender
welcher ständig damit betraut ist für einen anderen Unternehmer
Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.
Der Handelsvertreter ist Kaufmann, weswegen die Vorschriften des Arbeitsrechts
keine Anwendung finden. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber
und dem Handelsvertreter ist ein auf die Geschäftsbesorgung gerichteter
Dienstvertrag. Abzugrenzen ist der Handelsvertreter von einem Handelsmakler
gemäß § 93 HGB , welcher Geschäfte für
verschiedene Unternehmer vermittelt. In den ARB 75 unterliegt die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts nicht
dem Versicherungsschutz. Wenn ein Arbeitnehmer Gehalt und auch Provision
bekommt, sind nach den ARB 75 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der
Provision vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Streitigkeiten im Zusammenhang
mit dem festen Gehalt sind jedoch vom Versicherungsschutz gedeckt.
In den ARB 94/2000 ist der oben genannte Punkt enthalten mit der Folge,
dass auch das Recht des Handelsvertreters dem Versicherungsschutz unterliegt.
Diese Art von Rechtsschutz können entweder über eine Firmenrechtsschutz oder Rechtsschutz für Selbständige abschließen |