Kulanz
Kulanzzahlung ist
die Übernahme der Rechtsschutzkosten auf welche
der Versicherungsnehmer lt. der Ausgestaltung des Rechtsschutzversicherung Vertrages
keinen Anspruch hat weil diese von einem Risikoausschluss erfasst wird
oder nicht explizit eineschlossen ist.
Gründe für die Übernahme sämtlicher oder Teilen
der Rechtsschutzkosten aus Kulanzgründen sind u.U. eine lange Versicherungsdauer
und ein bisher Schadensfreier Verlauf des Versicherungsvertrages oder
die Stellung des Versicherungsnehmers als wirtschaftlich guten Versicherungskunden. |