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Leistungsumfang RechtsschutzversicherungenDer Leistungsumfang in der Rechtsschutzversicherung ergibt sich aus den dem Rechtsschutzvertrag zu Grunde liegenden Allgemeinen Bedingungen sowie aus zusätzlich vereinbarten Klauseln (erweiterte Bedingungen). Der Leistungsumfang ist in § 5 ARB 94 geregelt.Versicherungsleistung ist die Übernahme von Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstehen. Voraussetzung ist, dass ein Rechtsschutzfall eingetreten ist und dass das Risiko versichert ist. Auf diese Weise sorgt
der Versicherer dafür dass der Versicherungsnehmer
seine Interessen wahrnehmen kann, so dass der Versicherer die Kosten
in dem Umfang zu ersetzen hat wie sie dem Versicherungsnehmer selbst
entstanden sind. Rechtsschutzfall im Inland Ist der Rechtsschutzfall
im Inland eingetreten, werden grundsätzlich
die Kosten eines am Ort des zuständigen Gerichts zugelassenen Rechtsanwaltes übernommen.
Wenn der Rechtsanwalt nicht am Gerichtsort zugelassen ist werden dessen
Kosten nur bis zu dieser Obergrenze gezahlt. Dies gilt für die Leistungsarten Arbeits-Rechtsschutz , Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz , Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht , Schadenersatzrechtsschutz , Steuer-Rechtsschutz , Sozialgerichts-Rechtsschutz und Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen. Rechtsschutzfall im Ausland Bei einem im Ausland
eingetretenen Versicherungsfall werden wahlweise die Kosten eines am
Ort des zuständigen ausländischen Gerichts
zugelassenen Rechtsanwalts oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwalts übernommen.
Wenn der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom Ort des
zuständigen Gerichts wohnt und ein ausländischer Rechtsanwalt
für ihn tätig ist, trägt der Versicherer zusätzlich
eine Korrespondenzanwaltsgebühr für einen im Landgerichtsbezirk
des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt. Weiterhin werden allgemein durch das Gericht verursachte Kosten wie die Kosten von Zeugen, Sachverständigen und die Kosten des Gerichtsvollziehers übernommen. Auch Kosten, die ein Verwaltungsverfahren verursachthat werden übernommen. Dies sind ebenfalls Kosten für Zeugen und Sachverständige und die Kosten der Verwaltungsvollstreckung, sofern für das Verwaltungsverfahren Versicherungsschutz besteht. Bei Schieds- und Schlichtungsverfahren werden höchstens diejenigen Kosten erstattet die bei der Anrufung des zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen. Die Schiedsgerichtskosten umfassen die Vergütung der Schiedsrichter aus einem privatrechtlichen Dienstvertrag sowie die Auslagen des Schiedsgerichts einschließlich der Kosten von Zeugen und Sachverständigen. Übernommen werden die Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen Sachverständigenorganisation wie der Dekra, dagegen nicht die Kosten eines privaten Gutachters. Diese Leistungszusage bezieht sich lediglich auf verkehrsrechtliche Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie auf den Vertrags-Rechtsschutz bei Kauf- und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande und Anhängern. Auch sind die Kosten des Gegners zu erstatten, wenn der Versicherungsnehmer zur Erstattung verpflichtet ist. Dies ist eindeutig bei gerichtlich durch Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Kosten der Fall. Weiter trägt die Rechtsschutzversicherung lediglich die Vollstreckungskosten für drei Anträge je Titel, wenn die Strafvollstreckungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden. Der Rechtsschutzversicherer hat lediglich die erforderlichen Kosten zu ersetzen. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass die Kosten für Vergleiche nicht übernommen werden, wenn sie nicht dem Verhältnis des angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen. Kosten, die in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen, werden vom Rechtsschutzversicherer ebenfalls nicht übernommen. Bietet die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, werden ebenfalls keine Kosten übernommen. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit des Schiedsgutachtens. |
| Vergleich mach Reich . .... vergleichen hier direkt Ihre Rechtsschutzversicherung im Vergleich. Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht teuer sein. Sie können diese individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen und je nach Gesellschaften Ihren passenden Rechtsschutztarif abschließen. |