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Mahnverfahren
Das Mahnverfahren
ist in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten eine
Möglichkeit, mit Hilfe des Gerichts ohne Einreichung einer Klage
einen Anspruch durchzusetzen. Das Verfahren ist auf die Geltendmachung
von Geldforderungen beschränkt. Dabei muss die Geldsumme feststehen.
Zur Antragstellung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden. Der Antragsteller
braucht sich im Mahnverfahren auch bei einem hohen Streitwert nicht gerichtlich
vertreten zu lassen.
Das Mahnverfahren
ist grundsätzlich bei dem Amtsgreicht zu beantragen,
bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand, d. h.
Wohn- bzw. Geschäftssitz hat. Mittlerweile haben die Bundesländer
die Durchführung des Mahnverfahrens auf ein Amtsgericht konzentriert.
Die Kosten des Mahnverfahrens sind von der Rechtsschutzversicherung bei
Vorliegen des Versicherungsschutzes zu übernehmen. Für den
Rechtsschutzversicherer entstehen keine zusätzlichen Kosten da die
Verfahrenskosten mit etwaigen Prozesskosten verrechnet werden. Zahlt
der Schuldner auf den Mahnbescheid, ist das Mahnverfahren für den
Rechtsschutzversicherer im Vergleich zu der Durchführung eines Prozesses
die kostengünstigere und vor allem schnellere Lösung. |