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Versicherungsvergleich
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Nebenklage in
der Rechtsschutzversicherung
Im Strafprozess wird
die Anklage allein von der Staatsanwaltschaft geführt. Grundsätzlich
hat das Opfer der Straftat kein Mitwirkungsrecht an dem Prozess. Eine
Ausnahme besteht in den in § 395 Strafprozessordnung aufgeführten
Straftaten. Hier hat das Opfer selbst oder bei Vorliegen der Voraussetungen
des Absatzes 2 auch die aufgeführten Angehörigen oder der
Lebenspartner, die Möglichkeit eine Nebenklage zu erheben. Die Nebenklage
soll dem Opfer in erster Linie Genugtuung verschaffen. Die Nebenklagerklärung
ist dem Gericht einzureichen welches dann über die Berechtigung entscheidet.
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