Nichteheliche
Lebensgemeinschaft
Der Rechtsschutz-Versicherungsschutz
erfasst keine Streitigkeiten nichtehelicher Lebenspartner untereinander,
sofern der Anspruch in ursächlichem Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft
steht. Unerheblich ist, ob der nichteheliche Partner in der Rechtsschutzversicherung mitversichert ist.
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