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Obliegenheiten
bei der Rechtsschutzversicherung
Obliegenheiten
sind Nebenpflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag,
die der Versicherungsnehmer zur Erhaltung seiner Versicherungsdeckung nicht
verletzten darf.
Im Rechtsschutz
wird zwischen im Versicherungsvertragsgesetz gesetzlich geregelten und
in den ARB vereinbarten Obliegenheiten unterschieden.
Bei Beiden
wird zwischen Obliegenheiten vor dem Eintritt des Rechtsschutzfalles und
Obliegenheiten nach dem Eintritt des Rechtsschutzfalles differenziert.
Folge einer Obliegenheitsverletzung ist in den meisten Fällen, dass
der Versicherer von seiner Leistung frei wird. Die Obliegenheitsverletzung
ist vom der Rechtsschutzversicherung zu beweisen.
Obliegenheit
ist die Pflicht des Versicherungsnehmers, den Versicherer vor dem Vertragsschluss
über die ihm bekannten Umstände, die für den Vertragsabschluss
des Versicherers von Bedeutung sind, zu informieren. Bei den vereinbarten
Obliegenheiten ist wiederum zwischen den Obliegenheiten
vor dem Rechtsschutzfall und den Obliegenheiten
nach dem Rechtsschutzfall unterschieden.
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