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Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete selbstständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers und für den Versicherungsnehmer oder für eine namentlich genannte Person auch für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten und im privaten Bereich. Weiter besteht Versicherungsschutz für den Ehegatten oder nichtehelichen Lebenspartner des Versicherungsnehmers, die minderjährigen Kinder oder die unverheirateten volljährigen Kinder, sofern sie noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben. Die versicherten Personen sind in ihrer Eigenschaft als Nichtselbstständige, als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller auf sich zugelassenen Fahrzeuge, als Mieter von motorbetriebenen Landfahrzeugen und Anhängern versichert. Ausgenommen sind die unverheirateten volljährigen Kinder in ihrer Eigenschaft als Eigentümer und Halter von Fahrzeugen. Mitversichert sind auch alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Motorfahrzeuge. Weiter sind alle beim Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer versichert. Im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes besteht für den Versicherungsnehmer oder namentlich benannten Inhaber Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter für selbstgenutzte Immobilien.
Versicherte sind:
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