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Privat- Berufs-
und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Der Umfang des Versicherungsschutzes
ist wie im Privat- und Berufs- Rechtsschutz für Nichtselbstständige
ausgestaltet. Zusätzlich ist jedoch hier nach auch der Verkehrsbereich
versichert. Versichert ist der Versicherungsnehmer und dessen Ehegatte
oder nichtehelicher Lebenspartner. Versicherungsschutz besteht sowohl
für den privaten Bereich als auch für den beruflichen Bereich.
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer
selbstständige Tätigkeit besteht jedoch unabhängig von
der Umsatzhöhe kein Versicherungsschutz. Weiter sind die minderjährigen
und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des
30. Lebensjahres (das Alter ist von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden)
mitversichert, sofern diese keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit
ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Versicherungsschutz besteht ferner für alle Personen in ihrer Eigenschaft
als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen jedes bei Vertragsabschluss
und während der Vertragsdauer auf den Versicherungsnehmer, den Lebenspartner
oder die mitversicherten Kinder zugelassenen oder auf deren Namen mit
einem Versicherungskennzeichen versehenen oder gemieteten Motorfahrzeugs
zu Lande.
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