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Privat-Rechtsschutz für SelbstständigeVersicherte Personen sind neben dem Versicherungsnehmer der im Versicherungsschein genannte eheliche oder nichteheliche Lebenspartner , sofern einer oder beide eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben und diese die Grenze von 6.000 EUR Gesamtumsatz im Jahr übersteigt. Zum Kreis der versicherten Personen gehören weiter die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, sofern diese keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.Der Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer und/oder sein Lebenspartner eine selbstständige Tätigkeit ausüben und mit dieser Tätigkeit einen Gesamtumsatz von mehr als 6.000 EUR erzielen. Bezugspunkt ist der Umsatz des letzten Kalenderjahres. Entfällt eine dieser beiden Voraussetzungen, d. h. wird die selbstständige Tätigkeit aufgegeben oder sinkt der Gesamtumsatz auf weniger als 6.000 EUR im Jahr, ändert sich der Versicherungsschutz automatisch in einen Versicherungsschutz gemäß § 25 ARB 94/00. Versicherte Leistungsarten sind:
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