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vorläufige
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Zeugenentschädigung
Versicherungsvergleich
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Privat- und Berufsrechtsschutz
für Nichtselbstständige
Versicherungsschutz
besteht im Rahmen des § 25 ARB 94 für den Versicherungsnehmer
sowie für dessen ehelichen oder nichtehelichen Lebenspartner im privaten
und im beruflichen Bereich. Voraussetzung ist, dass diese keine selbstständige
Tätigkeit ausüben, die über dem Gesamtumsatz von 6.000 EUR
jährlich liegt. Weiter sind die minderjährigen Kinder sowie
die unverheirateten volljährigen Kinder mitversichert, sofern diese
nicht eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben
und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Versicherte sind:
-
Arbeits-Rechtsschutz
-
Rechtsschutz im
Vertrags- und Sachenrecht
-
Steuer-Rechtsschutz
-
Sozialgerichts-Rechtsschutz
-
Schadenersatz
- Rechtsschutzversicherung
-
Disziplinar- und
Standes-Rechtsschutz
-
Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
-
Beratungs-Rechtsschutz
im Familien und Erbrecht
|