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Rechtsschutz
Aufhebungsvertrag
Der Abschluss eines
Aufhebungsvertrages ist die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis
einvernehmlich zu beendigen. Er wird oftmals mit der Zahlung einer Abfindung
kombiniert, die dem Arbeitnehmer den Entschluss zum Vertragsschluss erleichtern
soll. Dabei kann ein Aufhebungsvertrag sowohl innerhalb eines arbeitsrechtlichen
Rechtsstreits als auch außergerichtlich abgeschlossen werden. Die
Übernahme der Kosten eines im Rahmen eines gerichtlichen Rechtsstreits
abgeschlossenen Aufhebungsvertrages ist durch die vor dem Prozess entschiedene
Deckungszusage geregelt. Der Arbeitnehmer benötigt vor dem Abschluss
eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrages eine anwaltliche Beratung,
da der Arbeitgeber nicht zur Aufklärung über die Folgen des
Aufhebungsvertrages verpflichtet ist. Vielfach wird der Vertragsschluss
durch die Drohung des Arbeitgebers mit einer andernfalls ausgesprochenen
Kündigung untermalt und in fast allen Fällen ist der Arbeitnehmer
gehalten den Vertrag unverzüglich zu unterschreiben. Der vor diese
Entscheidung gestellte Arbeitnehmer benötigt daher in vielen Fällen
eine umgehende anwaltliche Beratung. Voraussetzung für die Zahlung
des Beratungsrechtsschutzes ist, dass der Versicherungsnehmer oder der
Arbeitgeber einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften
begangen hat oder begangen haben soll. |