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Rechtsschutz
im Ausland
Der Eintritt des
Versicherungsfalls im Ausland findet in der Praxis in den meisten Fällen beim Verkehrs-Rechtsschutz statt. Hier übernimmt
der Rechtsschutzversicherer dabei entweder die Vergütung eines am
Ort des zuständigen Gerichts ansässigen ausländischen Rechtsanwalts
oder die Vergütung eines im Inland zugelassenen Rechtsanwalts. Weiterhin
werden die Kosten für einen ausländischen Sachverständigen
sowie die Kosten einer Übersetzung übernommen. Gezahlt werden
auch Reisekosten wenn das ausländische Gericht das Erscheinen des
Versicherungsnehmers angeordnet hat. Die Kostenübernahme ist begrenzt
auf die Höhe der für deutsche Rechtsanwälte geltende Geschäftsreisekosten.
Jeder Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer
ist nunmehr verpflichtet, in jedem Mitgliedstaat der EG einen Schadenregulierungsbeauftragten
sowie eine Entschädigungsstelle einzurichten. Aufgabe des Schadenregulierungsbeauftragten
ist es, im Auftrag der Rechtsschutzversicherung Ansprüche auf den
Ersatz von Personen- und/oder Sachschäden zu bearbeiten und zu regulieren.
Voraussetzung ist ein Unfall, der sich in einem anderen EG-Mitgliedstaat
als dem Wohnsitzmitgliedsstaat des Geschädigten ereignet hat und
der Unfall mit einem Fahrzeug verursacht wurde, das in einem EG-Mitgliedstaat
versichert ist und dort seinen gewöhnlichen Standort hat.
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