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Rechtsschutzbedingungen ARB 2000Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. hat neue Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung, die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000, Stand: 01.09.1999) wie nachfolgend dargestellt ausgearbeitet. Eine Änderung besteht in der Erweiterung des örtlichen Geltungsbereichs. Bislang bestand Rechtsschutz in Europa sowie in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira. Nunmehr wird Rechtsschutz weltweit gewährt, allerdings nur unter den folgenden Bedingungen: Es handelt sich um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen während eines Auslandsaufenthalts, der 6 Wochen nicht überschreitet und der weder beruflich veranlasst ist sowie weder im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf noch mit einem Immobilienverkauf steht . Die Musterbedingungen sehen neben dem Schiedsgutachter-Verfahren alternativ auch ein Stichentscheid-Verfahren vor. Demnach ist der Versicherungsnehmer im Fall der Ablehnung der Leistung seitens des Versicherers berechtigt auf Kosten des Versicherers einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um eine Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten einer Klage abzugeben welche dann für Versicherungsnehmer und Versicherer bindend ist. Nach den neuen Musterbedingungen erhalten der Versicherungsnehmer nach Aufgabe seines Berufes und die Erben nach dem Versterben des Versicherungsnehmers für ein weiteres Jahr Versicherungsschutz. Die Bedingungen sind eine unverbindliche Empfehlung des Verbandes an die Versicherungsunternehmen. Von den Mustervereinbarungen kann daher abgewichen werden. |
| Vergleich mach Reich . .... vergleichen hier direkt Ihre Rechtsschutzversicherung im Vergleich. Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht teuer sein. Sie können diese individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen und je nach Gesellschaften Ihren passenden Rechtsschutztarif abschließen. |