Rechtsschutzbedingungen
Das Versicherungsvertragsgesetz
ist die generelle Rechtsgrundlage aller Versicherungsverträge.
In den Rechtsschutzbedingungen
wird das den Rechtsschutzverträgen zu Grunde liegende Recht konkret
dargelegt. Es handelt sich dabei um speziell auf den Rechtsschutzversicherung Vertrag
ausgerichtete Allgemeine Geschäftsbedingungen , deren inhaltliche
Grenzen durch die Gesetze und insbesondere durch das Recht der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bestimmt sind, dessen Vorschriften nunmehr im
Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind.
Den derzeitigen
Versicherungsverträgen liegen die ARB 75, die ARB 94 oder die ARB
2000 zu Grunde, wobei sich die ARB 2000 inhaltlich nur geringfügig
von den ARB 94 unterscheiden.
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