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Sachverständigenkosten
in der Rechtsschutzversicherung
Die Kosten
eines Sachverständigen in der Rechtsschutzversicherung werden
von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Das gilt für die Kosten eines vom Gericht herangezogenen Sachverständigen,
die Kosten eines von einer Verwaltungsbehörde herangezogenen Sachverständigen,
sie Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen
bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeiten
sowie bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen
von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern.
Wenn das Gericht
vor der Ladung eines Sachverständigen die Zahlung
eines Vorschusses fordet, so ist dieser vom Rechtsschutzversicherer zu
zahlen. Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Übernahme der
Sachverständigenkosten erstreckt sich auch auf die Kosten eines
Sachverständigen in einem selbstständigen Beweisverfahren ,
da es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt. |