Schadenersatz
- Rechtsschutz
Der Rechtsschutz besteht nach dem Rechtsschutzfall von dem ersten Ereignis
an, durch das der Schaden verursacht wurde bzw. verursacht sein soll.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur die Kosten der Abwehr
eines auf einer vertraglichen Grundlage beruhenden Schadensersatzanspruches.
Die Kosten außervertraglicher Schadensersatzansprüche werden
nicht übernommen. Hintergrund ist dass dieser Versicherungsbereich
meistens von den Haftpflichtversicherungen übernommen wird.
Die Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten der Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen , es sei denn diese beruhen auf einer
Vertragsverletzung oder der Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken,
Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Beruht ein Schaden
sowohl auf einer vertraglichen als auch auf einer außervertraglichen Anspruchsgrundlage kann der Versicherungsnehmer
auch die Deckung auf Grund des außervertraglichen Schadensersatzanspruches
beanspruchen. Der oben genannte Ausschluss gilt nur für den Fall,
dass der Schadensersatzanspruch ausschließlich auf einer Vertragsverletzung
beruht. |