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Steuer-Rechtsschutz
Der Rechtsschutz
erstreckt sich auf die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in steuer-
und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen
Finanz- und Verwaltungsgerichten . Es gibt keinen allgemeinen Steuer-Rechtsschutz
sondern der Rechtsschutz erstreckt sich immer nur auf die im Zusammenhang
mit der Rechtsschutzform stehende Steuerart, wobei die außergerichtliche
Interessenvertretung in steuer- und/oder abgabenrechtlichen Streitigkeiten
nicht dem Versicherungsschutz unterliegen.
Der Steuer- Rechtsschutz ist in folgenden Rechtsschutzformen enthalten:
direkt zum
Rechtsschutzversicherung Vergleich Der Anwendungsbereich
des Steuerrechts im Bereich der Rechtsschutzversicherung umfasst alle
zu der Rechtsschutzform gehörenden Steuern und Zölle.
Die Einkommensteuer unterliegt dem Versicherungsschutz bei einem Privat-Rechtsschutz
für Nichtselbststänige. Bei einer selbstständigen Tätigkeit
gehört die Einkommenssteuer nicht zum Versicherungsschutz. Ausnahmen
bestehen im Landwirtschafts-Rechtsschutz . Der Anwendungsbereich der
Abgaben erstreckt sich auf alle von der öffentlichen Hand erhobenen
Gebühren und Beiträge.
Ausgeschlossen ist
bei Rechtsschutzverträgen die Interessenwahrnehmung
in einem steuer- oder abgabenrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Weiterhin ist der Steuer-Rechtsschutz im Bereich des Eigentümer-Rechtsschutzes
bei einmaligen Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie die Frage
der steuerlichen Bewertung von Grundstücken ausgeschlossen. |