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Vereins-Rechtsschutz
Im Vereinsrecht werden
rechtsfähige und nichtrechtsfähige
Vereine unterschieden. Diese werden wiederum in jeweils wirtschaftliche
und nichtwirtschaftliche Vereine unterteilt. Der nichtwirtschaftliche
Verein wird auch als Idealverein bezeichnet.
Ein Verein erlangt
die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das
Vereinsregister. Nach der Eintragung führt er den Zusatz "e. V." (Eingetragener
Verein). Der wirtschaftliche Verein kann die Rechtsfähigkeit nur
durch staatliche Verleihung erlangen. Ein Verein ist wirtschaftlich wenn
der Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet
ist.
Es kann eine Rechtsschutzversicherung auch für Vereine sowie deren
gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder vereinbart werden soweit
diese im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Aufgaben tätig
sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf den eingetragenen,
nichtwirtschaftlichen Verein. Unerheblich ist, ob der Verein einen Gewinn
erzielt wenn sein Zweck nicht auf die Gewinnerzielung gerichtet ist.
Gesetzlicher Vertreter des Vereins ist der Vorstand welcher aus einer
oder mehreren Personen bestehen kann. |