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Widerspruch
Rechtsschutzversicherungen
Der Versicherungsnehmer
kann seinem Antrag auf Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages
unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung
der Versicherungsbedingungen und/oder der Verbraucherinformationen widersprechen.
Das Widerspruchspuchsrecht
des Versicherungsvertragsgesetzes entspricht dem sonst bei einzelnen
Vertragsarten im Gesetz vorgesehehen Widerrufsrecht
. Mit dem Widerspruch wird der Antrag des Versicherungsnehmers auf Abschluss
des Versicherungsvertrages aufgehoben. Sowohl im Versicherungsvertragsrecht
als auch im allgemeinen Vertragsrecht hat eine Vertragspartei nur dann
ein Widerspruchsrecht/Widerrufsrecht, wenn dies ausdrücklich gesetzlich
geregelt ist. Es besteht kein allgemeines Widerspruchsrecht/Widerrufsrecht,
einen geschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen
zu können. der Versicherungsnehmer kann seinem Antrag auf Vertragsabschluss
innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der obigen Unterlagen widersprechen.
Der Widerspruch hat in Textform zu erfolgen. Zur Fristwahrung ist es
ausreichend wenn der Widerspruch am letzten Tag der Frist abgeschickt
wird. |