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Versicherungsvergleich
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Zeugenentschädigung
Der Zeuge dient dem
Beweis vergangener Tatsachen oder Zustände.
Grundlage der Beweiserhebung sind die konkreten, subjektiven Wahrnehmungen
des Zeugen. Der Zeuge wird vom Gericht geladen. Grundsätzlich besteht
eine Zeugnispflicht für jeden, der der deutschen Gerichtsbarkeit
unterworfen ist. Die Erscheinungs- und Aussagepflicht des Zeugen wird
finanziell entschädigt. Grundlage ist das Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz.
Dies gilt jedoch nur für Zeugen welche durch das Gericht oder die
Staatsanwaltschaft geladen wurden. Die Kosten sind Gerichtskosten und
müssen von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Der Rechtsschutzversicherer hat nicht die Kosten eines von der Prozesspartei
oder dem Angeklagten selbst beigebrachten Zeugen zu übernehmen.
Nach dem Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz sind
den Zeugen der Verdienstausfall eine Aufwandsentschädigung und die
Fahrtkosten zu ersetzen. |